Die Richtwerte auf einen Blick
Fassadenreinigung wird meist pro Quadratmeter Fassadenfläche abgerechnet. Dazu kommen Posten wie Anfahrt, Zugangstechnik und unter Umständen Genehmigungen. Die folgenden Spannen stammen aus dem Ratgeber einer Bausparkasse sowie aus Ratgeber- und Vermittlungsportalen. Es sind Richtwerte, regional verschieden – verbindlich ist ein Angebot nach Besichtigung.
- Reinigung als Einzelauftrag: meist etwa 8 bis 25 € pro m², einfache Hochdruckreinigung ohne Zusätze teils ab 5 €
- Algen- und Moosentfernung mit Reinigungsmittel: etwa 15 bis 30 € pro m²
- Sandstrahlen und andere Spezialverfahren: etwa 20 bis 35 € pro m²
- Imprägnierung: etwa 5 bis 20 € pro m², vorbeugende Algenbehandlung mit Versiegelung teils ab 4 €
- Gerüst mit Auf- und Abbau: etwa 8 bis 16 € pro m² Fassadenfläche bei rund vier Wochen Standzeit
- Hubarbeitsbühne: ab etwa 100 bis 200 € pro Tag, größere Bühnen oder mit Bediener deutlich mehr
- Anfahrt: oft pauschal 30 bis 50 €, teils mehr
Fläche, Höhe und Zugang
Die Spannen sind breit, weil sich hinter „Fassadenreinigung“ sehr unterschiedliche Aufträge verbergen. Grundlage ist die Fläche: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit zwei Geschossen kommt grob auf 120 bis 200 m². Fragen Sie nach, ob Fenster abgezogen oder übermessen werden – bei vielen Fenstern ein spürbarer Unterschied. Bei kleinen Flächen fallen Anfahrt und Aufbau stärker ins Gewicht.
Den größten Sprung macht der Preis oft beim Zugang. Bis etwa zehn Meter Höhe lassen sich viele Fassaden mit Teleskoptechnik vom Boden aus reinigen. Bei höheren Fassaden oder wenn Anbauten und Bepflanzung im Weg sind, braucht es eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst. Ein Gerüst kann dann so viel kosten wie die Reinigung selbst.
Steht Bühne oder Gerüst auf Gehweg oder Straße, ist das eine Sondernutzung, die in der Regel die Gemeinde erlauben muss. In Erkelenz etwa kostet das laut Sondernutzungssatzung 2 € pro Quadratmeter Verkehrsfläche und Monat, mindestens 15 €, plus Verwaltungsgebühr. Beantragt wird mindestens drei Werktage vorher. Wirken sich die Arbeiten auf den Verkehr aus, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig. Klären Sie, wer die Anträge stellt und ob die Gebühren im Angebot stecken.
Untergrund und Verschmutzungsgrad
Nicht jede Fassade verträgt dasselbe Verfahren. Auf Wärmedämmverbundsystemen ist die Putzschicht oft nur wenige Millimeter dick. Zu hoher Druck kann sie aufrauen oder Risse verursachen, durch die Wasser in die Dämmung gelangt. Solche Flächen brauchen wenig Druck und mehr Zeit. Klinker ist robuster. Dort dürfen die Fugen nicht ausgespült werden. Behandelte Holzfassaden brauchen danach meist neuen Holzschutz – ein weiterer Kostenposten.
Ein Grauschleier aus Staub und Abgasen ist schneller entfernt als Algen, Moos und Flechten. Auch das Abwasser kann Geld kosten: Ob es aufgefangen werden muss, hängt vom Reinigungsmittel und von örtlichen Vorgaben ab – Auskunft gibt das Umweltamt. Selbst reines Waschwasser ist nicht automatisch unbedenklich: Putze und Farben können Biozide enthalten, die mit Wasser ausgewaschen werden.
Gedämmte Fassaden werden oft grün, weil ihre Oberfläche nachts stärker abkühlt. Es bildet sich Tauwasser, und die Fläche bleibt länger feucht. Besonders betroffen sind Nordseiten und Flächen im Schatten von Bäumen.
Versiegelung: Wann sich der Aufpreis lohnt
Viele Angebote enthalten eine Imprägnierung oder Versiegelung als Option. Gemeint ist meist eine hydrophobierende, also wasserabweisende Behandlung. Sie senkt die Wasseraufnahme und damit die Neigung zu Verschmutzung und neuem Grünbelag. Geeignete Produkte bleiben wasserdampfdurchlässig, damit die Wand weiter abtrocknen kann.
Gedacht sind solche Mittel für saugfähige mineralische Baustoffe wie Klinker, Naturstein oder mineralischen Putz. Bei gedämmten Fassaden liegt die Ursache des Grünbelags dagegen meist im Tauwasser auf der Oberfläche. Ob eine Imprägnierung dort hilft und zum System passt, klären Sie vorher.
Wie lange die Wirkung anhält, hängt von Untergrund, Wetterseite und Produkt ab – eine feste Jahreszahl lässt sich pauschal nicht nennen. Sinnvoll ist der Aufpreis vor allem an Wetter- und Nordseiten mit saugfähigem Untergrund. Lassen Sie sich die Versiegelung im Angebot getrennt ausweisen.
Reinigung oder Neuanstrich? Rechenbeispiel und Grenzen
Ein Neuanstrich vom Fachbetrieb kostet laut aktuellen Ratgebern etwa 31 bis 72 € pro m² – inklusive Gerüst, Reinigung, Grundierung und zwei Anstrichen. Für ein Einfamilienhaus mit 150 m² Fassadenfläche sind das etwa 4.650 bis 10.800 €. Die Reinigung ohne Gerüst kostet nach denselben Richtwerten 1.200 bis 3.750 €, eine Versiegelung zusätzlich 750 bis 3.000 €.
Die reine Reinigung liegt damit bei grob einem Viertel bis einem Drittel eines Neuanstrichs. Mit Versiegelung oder Gerüst wird der Abstand kleiner. Der Vergleich trägt aber nur, wenn der Anstrich noch intakt ist. Eine Reinigung entfernt Schmutz und Bewuchs – verwitterte Farbe ersetzt sie nicht.
Manchmal ist die Reinigung schlicht das falsche Mittel, etwa in diesen Fällen:
- Der Anstrich kreidet oder blättert ab. Bleibt beim Wischen über die Wand deutlich weißer Abrieb an der Hand, steht meist ein Neuanstrich mit Grundierung an.
- Der Putz hat Risse, Hohlstellen oder bröckelt. Dann muss zuerst ausgebessert werden – hoher Wasserdruck kann kleine Risse sogar verschlimmern.
- Ein Anstrich oder eine Dämmung steht ohnehin bald an. Dann gehört die Reinigung zu den Vorarbeiten und kostet laut Ratgebern nur etwa 2 bis 5 € pro m².
- Sie wünschen einen anderen Farbton, oder die Farbe ist stark ausgeblichen. Das löst nur ein Anstrich.
- Die Ursache besteht fort, etwa eine überlaufende Regenrinne, Spritzwasser am Sockel oder Bepflanzung direkt an der Wand. Dann kommt der Belag schnell zurück.
Angebote richtig vergleichen
Vergleichen Sie Angebote nicht nur über den Quadratmeterpreis. Diese Fragen sollte jedes Angebot beantworten:
- Wie wurde die Fläche ermittelt?
- Welches Verfahren, welcher Druck, welche Mittel?
- Sind Gerüst oder Bühne, Genehmigung und Anfahrt enthalten?
- Wird das Abwasser aufgefangen, und wer entsorgt es?
- Ist die Versiegelung getrennt ausgewiesen?
- Handelt es sich um einen Festpreis oder um einen Kostenvoranschlag?
Steuer und Recht
Liegt ein Kostenvoranschlag ohne Festpreis zugrunde und zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Ihnen das unverzüglich mitteilen. Sie können den Auftrag dann kündigen (§ 649 BGB).
Für Ihren eigenen Haushalt mindern 20 Prozent der Arbeitskosten Ihre Einkommensteuer (§ 35a EStG). Je nach Einordnung liegt der Höchstbetrag bei 1.200 € im Jahr als Handwerkerleistung oder bei 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung, jeweils für alle Leistungen dieser Art zusammen. Welche Einordnung gilt, klärt Ihr Steuerbüro. Nötig sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs. Bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten, etwa bei Firmen oder Vermietung, entfällt die Ermäßigung.
Vermieter von Wohnraum können die Fassadenreinigung nach überwiegender Auffassung nicht als Betriebskosten umlegen. Die Betriebskostenverordnung nennt bei der Gebäudereinigung nur gemeinsam genutzte Gebäudeteile. Die Reinigung der Fassade gilt als Instandhaltung. Bei Gewerbemietverträgen kann eine Umlage vereinbart sein. In Eigentümergemeinschaften gehört die Fassade zum Gemeinschaftseigentum. Über die Reinigung beschließt in der Regel die Eigentümerversammlung, kleinere Maßnahmen kann auch der Verwalter veranlassen (§ 27 WEG). Diese Hinweise sind keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wenn Sie für ein Objekt am Niederrhein eine belastbare Zahl brauchen: Die Gebäudereinigung Dirk Linden aus Niederkrüchten und Viersen sieht sich Ihre Fassade kostenlos vor Ort an und macht Ihnen danach ein schriftliches Festpreisangebot. Im Kerngebiet zwischen Mönchengladbach und Heinsberg fällt keine gesonderte Anfahrt an.

