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Wie oft Fenster putzen lassen? Orientierung für Haus, Büro und Laden

Einmal im Jahr zum Frühjahrsputz – reicht das? Für ein Wohnhaus in ruhiger Lage vielleicht. Ein Schaufenster an der Hauptstraße sieht dagegen nach wenigen Wochen wieder grau aus. Wie oft Fenster geputzt werden sollten, hängt von Objekt, Lage und Anspruch ab. Hier finden Sie Orientierungswerte nach Objektart, die typischen Einflussfaktoren und ein paar Regeln, die Glas und Rahmen schonen.

· 7 Min. Lesezeit

Glasreiniger zieht eine große Schaufensterscheibe mit dem Abzieher ab

Orientierungswerte nach Objektart

Einen gesetzlich festgelegten Rhythmus gibt es nicht. Auch die Technische Regel zur Beleuchtung in Arbeitsstätten verlangt nur, dass Fenster „regelmäßig“ gereinigt werden – mehr dazu weiter unten. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte für normale Lagen, jeweils samt Rahmen:

  • Privathaus: zwei- bis viermal im Jahr, häufig im Frühjahr und im Herbst.
  • Büro: Fenster etwa vierteljährlich, Glasfronten an der Straße öfter. Glastüren und Trennwände innen laufen am besten in der Unterhaltsreinigung mit.
  • Arzt- oder Therapiepraxis: Fenster wie im Büro. Glas an Eingangstür und Empfang gehört in die laufende Unterhaltsreinigung. Die Glasfront zur Straße außen deutlich öfter, etwa alle vier bis acht Wochen.
  • Ladenlokal und Schaufenster: alle zwei bis vier Wochen, möglichst vor Ladenöffnung.
  • Treppenhausfenster: zwei- bis viermal im Jahr. Das Glas der Haustür gehört dagegen in jede reguläre Treppenhausreinigung.

Was den Turnus verkürzt

Zwei gleiche Häuser können ganz unterschiedlich schnell verschmutzen. Entscheidend ist, was in der Luft liegt und was von oben kommt:

  • Lage an der Straße: Laut Umweltbundesamt entsteht Feinstaub nicht nur im Motor, sondern auch durch Reifen-, Bremsen- und Fahrbahnabrieb sowie aufgewirbelten Straßenstaub. Fenster zur Hauptstraße werden deshalb schneller grau als Fenster zum Garten.
  • Bäume: Laub, Blüten und Vogelkot landen direkt auf Glas und Rahmen. Im Sommer kommt Honigtau dazu – klebrige Ausscheidungen von Blattläusen, an denen Schmutz haften bleibt.
  • Baustellen: Sie bringen viel Staub. Kritisch sind Zement- und Mörtelspritzer. Sie sind hochalkalisch und können Glas dauerhaft verätzen, wenn sie nicht sofort mit viel Wasser abgespült werden.
  • Pollen: Laut Deutschem Wetterdienst beginnt die Pollensaison heute oft schon im Januar oder Februar. Bei starkem Pollenflug sind frisch geputzte Fenster schnell wieder belegt. Planen Sie den Frühjahrstermin deshalb nach der Baumblüte, nicht mittendrin.

Rahmen und Falze gehören dazu

Sauberes Glas in einem grauen Rahmen wirkt nicht sauber. Noch wichtiger ist der Falz – der Bereich zwischen Rahmen und Flügel, den Sie nur bei geöffnetem Fenster sehen. Dort sammeln sich Staub, Insekten und Laub.

Im Falz liegen auch die Entwässerungsöffnungen. Sie leiten Wasser ab, das etwa bei Schlagregen in den Falz gelangt. Die Pflegeanleitung eines Profilherstellers rät, diese Öffnungen regelmäßig zu kontrollieren, etwa beim Fensterputzen, und Verstopfungen zu entfernen. Für das Putzen von Kunststofffenstern nennt die Anleitung außerdem diese Punkte:

  • Klares, lauwarmes Wasser und ein weiches Tuch reichen meist aus.
  • Keine Scheuermittel, keine aufrauenden Schwämme, Tücher oder Bürsten, keine Lösungsmittel oder Verdünner.
  • Kein Dampfreiniger: Heißer Dampf kann Kunststoff aufweichen.
  • Reinigerreste gründlich mit klarem Wasser nachspülen.
  • Dichtungen ab und zu prüfen und mit Wasser und mildem Reiniger säubern.

Sonne, Regen, Staub: worauf es beim Putzen ankommt

Auf einer heißen Scheibe trocknen Wasser und Reiniger, bevor sie abgezogen sind. Zurück bleiben Schlieren, die man später im Gegenlicht sieht. Ein Gerätehersteller rät deshalb, Fenster nie bei direkter Sonne oder an heißen Tagen zu putzen. Wer selbst putzt, wählt am besten einen bedeckten, trockenen Tag.

Praktisch heißt das: nach Himmelsrichtung planen. Die Ostseite am Nachmittag, die Westseite am Vormittag, die Südseite früh am Morgen oder am Abend.

Gebäudereinigung Linden putzt außen auch bei leichtem Regen. Regenwasser ist kalkarm, und Streifen auf dem Glas entstehen vor allem durch Schmutz- und Reinigerreste. Bei starkem Wind oder Frost ruht dagegen die Arbeit außen in der Höhe.

Wichtig für alle, die selbst putzen: Staubige, körnige Beläge nie trocken abwischen – das wirkt wie Schmirgelpapier. Glas wird immer mit viel sauberem Wasser gereinigt. Ganze Scheiben mit der Klinge „abzuklingen“, ist nach dem Merkblatt eines Glasherstellers nicht zulässig.

Osmoseverfahren: reinigen vom Boden aus

Leitungswasser enthält gelöste Mineralien. Trocknet es auf der Scheibe, bleiben Kalkflecken. Beim Osmose- oder Reinwasserverfahren filtert eine Anlage die Mineralien vorher heraus. Das reine Wasser läuft durch eine Teleskopstange bis in die Bürste, mit der Glas und Rahmen vom Boden aus gereinigt werden. Nach Herstellerangaben trocknet das Glas danach ohne Rückstände streifenfrei ab. Chemie ist nicht nötig, Abziehen und Polieren entfallen.

Ein klarer Vorteil ist die Sicherheit. Ein Hersteller nennt für sein Stangensystem bis zu 22 Meter Arbeitshöhe beziehungsweise bis zur sechsten Etage. Im Alltag ist das Verfahren vor allem für Höhen bis etwa 15 Meter sinnvoll.

Nach dem Baustein „Glas- und Fassadenreinigung“ der BG BAU sollen Leitern nur eingesetzt werden, wenn andere Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig sind. Bei Standhöhen zwischen zwei und fünf Metern ist die Arbeit auf der Leiter auf zwei Stunden pro Schicht begrenzt. Mit der Stange entfallen Leiter, Gerüst oder Hubsteiger oft ganz.

Für Innenflächen und hartnäckige Flecken ist das Verfahren nicht gedacht. Innen wird klassisch mit Einwascher und Abzieher gearbeitet. Aufkleberreste, Farbe oder Zement werden gezielt und nur punktuell entfernt.

Pflichten und Kosten im Überblick

Betriebe: Nach § 4 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Speziell zu Fenstern äußert sich die Technische Regel ASR A3.4 zur Beleuchtung: Um die Versorgung mit Tageslicht nicht zu beeinträchtigen, sind Fenster und Dachoberlichter regelmäßig zu reinigen. Nach den Anhaltswerten der DGUV Information 215-211 mindert schon geringe Verschmutzung der Außenseite den Tageslichteinfall um etwa zehn Prozent, starke um 30 Prozent und mehr. Für verschmutzte Innenseiten nennt die Tabelle noch höhere Werte.

Vermieter und Verwaltungen: Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zählen die Kosten für die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure und Treppen zu den Betriebskosten – die Fenster der einzelnen Wohnungen gehören nicht dazu. Das Amtsgericht Schöneberg hat auch das Fensterputzen im Rahmen der Hausreinigung als umlagefähig angesehen (Urteil vom 21.02.2008, Az. 109 C 257/07). Voraussetzung für die Umlage ist eine Vereinbarung im Mietvertrag (§ 556 Abs. 1 BGB). Außerdem gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB) – der Turnus sollte also zum Haus passen und sich begründen lassen.

Privathaushalte: Die Reinigung der Wohnung durch einen Dienstleister zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen – das Fensterputzen eingeschlossen. Nach § 35a EStG kann sie die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten mindern, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, Pflege- und Betreuungsleistungen eingeschlossen. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Einzelfälle klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder einem Rechtsbeistand.

So finden Sie den passenden Rhythmus

Starten Sie mit dem Orientierungswert für Ihr Objekt und passen Sie ihn nach einem halben Jahr an. Fragen Sie sich dabei: Liegen die Fenster an einer Hauptstraße, unter Bäumen oder nahe einer Baustelle? Sehen Kunden, Patienten oder Mieter die Scheiben täglich aus der Nähe? Welche Flächen sind nur mit Stange, Leiter oder Hubsteiger erreichbar?

Wer im Raum Mönchengladbach, Viersen oder Heinsberg einen regelmäßigen Termin für die Fenster sucht, kann sich an Gebäudereinigung Linden wenden. Inhaber Dirk Linden ist gelernter Glas- und Gebäudereiniger. Nach einer kurzen Besichtigung oder ein paar Fotos bekommen Sie einen Vorschlag für Rhythmus und Umfang.

Häufige Fragen

Reicht es, die Fenster einmal im Jahr putzen zu lassen?

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Bei einem Wohnhaus in ruhiger Lage ohne Bäume kann das genügen. Liegt das Haus an einer Hauptstraße oder unter Bäumen, sind zwei bis vier Termine im Jahr sinnvoller. Schaufenster brauchen eher einen Turnus von zwei bis vier Wochen.

Wann im Jahr sollte man Fenster putzen lassen?

+

Viele legen einen Termin ins Frühjahr nach der Baumblüte und einen in den Herbst nach dem Laubfall. Wer öfter reinigen lässt, verteilt die Termine gleichmäßig über das Jahr.

Ist das Osmoseverfahren schonend für Rahmen und Dichtungen?

+

Mit der richtigen Bürste ja. Gearbeitet wird mit entmineralisiertem Wasser, ohne Reinigungsmittel. Die Bürste muss weich sein und darf nicht kratzen – die Pflegehinweise eines Profilherstellers für Kunststofffenster schließen aufrauende Bürsten ausdrücklich aus. Bei Holzfenstern oder beschichtetem Glas gilt zusätzlich die Pflegeanleitung des jeweiligen Herstellers.

Darf die Reinigung der Treppenhausfenster auf die Mieter umgelegt werden?

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In der Regel ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. § 2 Nr. 9 BetrKV erfasst die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie des Treppenhauses, nicht aber die Fenster in den Wohnungen. Die Kosten müssen außerdem wirtschaftlich sein. Das ist keine Rechtsberatung – im Einzelfall hilft ein Mieter- oder Eigentümerverband weiter.

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